Dann werden Sie doch TIPPGEBER und verdienen sich eine TIPPGEBERPROVISION... Sie kennen jemanden, der eine Wohnimmobilie, eine Gewerbeimmobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte? Dann empfehlen Sie uns weiter. Für Ihre Empfehlung bedanken wir uns mit einer Tippgeberprovision! Unsere Tippgeberprovision beträgt bis zu EUR 1.000.00.
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Tippgeber denen es standesrechtlich untersagt ist, wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc. dürfen keine Tippprovision berechnen.
Wird die Vermittlungs- provision vom Verkäufer / Käufer nicht gezahlt, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeberprovision.
Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Eigentümer können sich nicht selbst werben.
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Nach ausfüllen des Tippgeber-Zertifikates registrieren wird Ihre Anfrage unter strikter Einhaltung der DSGVO (Datenschutz) in unserer Tippgeberdatei. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Wir werden uns im Anschluss mit dem Eigentümer der empfohlenen Immobilie in Verbindung setzen. Sie erhalten umgehend die Information über eine erfolgten Abschluss eines Maklervertrages zwischen dem Eigentümer und uns. Nach erfolgreichen Verkauf der Immobilie und Courtageeingang, erhalten Sie von uns bis zu EUR 1.000,00 umgehend per Banküberweisung. Sie haben vorab Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail..
Nach ausfüllen des Tippgeber-Zertifikates registrieren wird Ihre Anfrage unter strikter Einhaltung der DSGVO (Datenschutz) in unserer Tippgeberdatei. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Wir werden uns im Anschluss mit dem Eigentümer der empfohlenen Immobilie in Verbindung setzen. Sie erhalten umgehend die Information über eine erfolgten Abschluss eines Maklervertrages zwischen dem Eigentümer und uns. Nach erfolgreichen Verkauf der Immobilie und Courtageeingang, erhalten Sie von uns die vereinbarte Tippgeberprovision bis zu EUR 1.000,00 umgehend per Banküberweisung. Sie haben vorab Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail..
Tippgeber denen es standesrechtlich untersagt ist, wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc. dürfen keine Tippprovision berechnen.
Wird die Vermittlungs-provision vom Verkäufer / Käufer nicht gezahlt, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeberprovision.
Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
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